Satzung der Partei Direkte Demokratie Österreich
§ 1 Name, Sitz und Vertretungsbefugnis
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Die Partei führt den Namen „Direkte Demokratie Österreich“ (Abkürzung: DDÖ).
- Der Sitz der Partei ist Unterfreundorf und ihre Tätigkeit erstreckt sich auf Österreich.
- Vertretungsbefugt ist das Koordinatiosratmitglied Michael Hackl.
§ 2 Ziel, Zweck und Wesen
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Direkte Demokratie ist gelebte Gleichberechtigung. Dem entsprechend gelten personenbezogene Bezeichnungen gleichermaßen für Personen jedes Geschlechtes in der entsprechenden Form.
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Ziel der DDÖ ist es, zu gewähren, dass der Wille der österreichischen Bevölkerung sich seinen Werten treu und für das Gemeinwesen bedeutsam, entfaltet. Ein Parlament welches aus Millionen Menschen besteht kann in kurzer Zeit vieles umsetzen wenn es über ein System verfügt welches eine Zusammenarbeit in diesem Umfang ermöglichet.
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Zweck der Partei ist die Entwicklung, Optimierung und Pflege der ParlamentPlattform, um eine faktisch direkte Demokratie zu ermöglichen und diese bei einer 2/3 Mehrheit einzuführen.
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Mittels Handysignatur, Bürgerkarte oder ähnlichen Überprüfungsmethoden aber auch mit einem gültigen Ausweis kann jeder Bürger und jede Bürgerin Zugang zur Plattform erlangen und dort alle Funktionen eines Parlamentariers bzw. einer Parlamentarierin wahrnehmen. Das bedeutet, dass jeder und jede Wahlberechtigte Gesetzesanträge stellen können die dann unter Anträge in der entsprechenden Kategorie erscheinen. Bei Erreichung einer Mindestanzal an Unterstützung welche von allen Benutzern der ParlamentPlattform mit einem Klick gegeben werden kann, wird das Gesetz gemäß den Bestimmungen des Expertenrates formuliert und auf der ParlamentPlattform zur Abstimmung gebracht. Wenn das Gesetz genug Stimmen erhält wird es entsprechend der gesetzlichen Fristen eingeführt. Gleiches und ähnliches gilt für Anträge und Gesetze aller Art.
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Um die Vielzahl an Gesetzesanträgen, Beschlüssen usw. für die Bevölkerung zugänglich zu machen, wird eine Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt, die alle Anträge in Kategorien einteilt und inhaltlich gleiche Anträge zusammenführt.
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Die etablierten Regierungsstrukturen werden beibehalten. Es wird weiterhin ein Parlament sowie die gesamte Organisationsstruktur von der Gemeindeverwaltung über die Bezirks-, Länder- bis zur Bundesverwaltung bestehen. Die Politiker, Mandatare und Beamten verpflichten sich, den Willen der Mitglieder umzusetzen welcher auf der ParlamentPlattform abgebildet wird und werden über die ParlamentPlattform gewählt. Des weiteren stehen die gewählten Vertretungsbeauftragten nach Einführung der DDÖ als Ansprechpartner zur Verfügung und kümmern sich um die Aufklärung bezüglich der auf Resort-Ebene relevanten Themen mittels Social Media Kanälen, Website und oder Zeitung. Bei einem Ausfall der ParlamentPlattform, welcher länger als 24 Stunden andauert, übernehmen die gewählten Mandatare und verpflichten sich, den Willen der Bevölkerung so gut wie möglich umzusetzen.
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Es handelt sich um einen völlig neuen Ansatz zur Meinungsbildung und Gestaltung der österreichischen Politik. Die DDÖ befindet sich in ihrer Entstehung. Um die vielfältigen Herausforderungen die sich bei der Schaffung einer tatsächlich direkten Demokratie ergeben, zu meistern, ist es nötig zu experimentieren, zu untersuchen/überprüfen und zu verbessern. Bis zur Erreichung der 2/3 Mehrheit soll ein durchdachtes System entstehen welches über Sicherheitsmechanismen verfügt um die Integrität des Systems aufrecht zu erhalten und für Ausnahmefälle jeglicher Art vorbereitet zu sein.
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Um während des Aufbaues, Tests der ParlamentPlattform durchzuführen und in weiterer Folge Informationen auf der ParlamentPlattform zur Verfügung zu stellen wird eine Simulation erstellt in welcher alle möglichen Szenarien durchgespielt werden können. Diese Simulation soll es ermöglichen, die Auswirkungen bspw. eines Gesetzesvorschlages auf andere Gesetze und auf das Leben der Bürger zu berechnen. Diese Informationen werden bei Erstellung eines Antrages von der Simulation generiert und dem Bürger leicht zugänglich zur Verfügung gestellt.
§ 3 Mitgliedschaft
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Mitglied der DDÖ kann jede natürliche Person (Mensch im Rahmen des Gesetzes) werden, die bereit ist, den Versuch der direkten Demokratie zu wagen.
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Das Mindesteintrittsalter ist das vollendete 16. Lebensjahr.
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Rechte der Mitglieder: a) Teilnahme an Parteiversammlungen. b) Stimmrecht bei innerparteilichen Abstimmungen. c) Recht zur Aufstellung und Wahl in Parteiorgane ab dem 16. Lebensjahr. d) Zugang zur ParlamentPlattform e) Die Mitglieder haben das Recht, an der Entwicklung von Regelwerken teilzunehmen, die die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Unabhängigkeit der Plattform gewährleisten, zur Förderung der Minderheitenteilhabe und zur systemischen Bewältigung aller Arten von Problemen die sich bei der Schaffung und Pflege der DDÖ ergeben könnten etwa durch die Einrichtung unabhängiger Prüfausschüsse oder durch Vorschläge jeglicher Art. f) Die Mitglieder der Partei haben das Recht, die Arbeit der für sie zuständigen sowie überregionalen Mandatsträger und der anonymen Experten durch Überwachungs- und Feedbackfunktionen auf der Plattform zu bewerten. Im Falle von Missbrauch oder Unregelmäßigkeiten können die Mitglieder ein Verfahren zur Abberufung eines Mandatsträgers oder zur Entfernung von der Expertenliste einleiten. Dieses Verfahren wird durch eine Abstimmung auf der Plattform entschieden.
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Pflichten der Mitglieder: a) Account auf der ParlamentPlattform. b) Unterstützung des Parteiziels der Schaffung einer tatsächlichen direkten Demokratie. c) Bezahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages nach eigenem Ermessen. Mindestens jedoch 1 Cent pro Monat auf folgendes Konto.
(Direkte Demokratie Österreich, IBAN: AT57 2033 0000 0006 9435) -
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.
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Ein Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung.
§ 4 Organe der Partei
1. Koordinationsrat
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Der Koordinationsrat ist das Leitungsorgan der Partei und bildet eine die Gesamtheit der Partei repräsentierende Delegiertenvereinigung welche jederzeit zu einer Versammlung zusammenkommen kann.
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Festlegung der grundlegenden Funktionen der ParlamentPlattform.
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Verwaltung aller Geschäfte und Spenden der Partei.
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Koordination von Task Forces, die für bestimmte Problematiken organisiert werden können.
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Bildung und Management der anderen Parteiorgane.
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Der Koordinationsrat überwacht und koordiniert die Arbeit der verschiedenen Parteiräte, um Überschneidungen in Aufgabenbereichen zu verhindern und eine effiziente Zusammenarbeit sicherzustellen.
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Der Koordinationsrat führt regelmäßig Evaluierungen der Zuständigkeiten der verschiedenen Parteiorgane durch, um unnötige Doppelbesetzungen zu vermeiden und eine klare Aufgabenteilung sicherzustellen. Vorschläge zur Neuzuweisung von Zuständigkeiten werden von diesem Rat geprüft und auf der ParlamentPlattform zur Abstimmung gestellt.
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Der Koordinationsrat sorgt dafür, dass alle Abläufe innerhalb der Partei fortlaufend verbessert werden, insbesondere im Hinblick auf technische Entwicklungen der ParlamentPlattform und der StaatsSimulation. Er koordiniert außerdem die Umsetzung von Entscheidungen, die von anderen Räten getroffen wurden.
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Der Koordinationsrat besteht aus mindestens 1 Frau und 1 Mann und wird alle 4 Jahre auf der ParlamentPlattform gewählt.
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Legt die Satzung der Partei fest wobei das Ziel der Schaffung einer direkten Demokratie nie verändert werden darf.
2. Technischer Entwicklungsrat
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Erstellung, Optimierung und Betreuung der ParlamentPlattform.
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Erstellung, Optimierung und Betreuung der StaatsSimulation in welcher die Ergebnisse der ParlamentPlattform einfließen und mit welcher deren Auswirkung evaluiert wird.
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Beauftragung und Überwachung externer Firmen für die Programmierung.
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Planung und Überwachung des Fortschritts der technischen Entwicklung und Implementierung der Plattform.
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Erstellung von Berichten über die Ergebnisse der StaatsSimulationen.
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Die Ergebnisse der StaatsSimulation fließen in die ParlamentPlattform ein und werden zu allen Abstimmungen dargestellt. Damit wird politische Bildung gefördert indem zu allen Entscheidungen, Anträgen oder Abstimmungen auch deren Auswirkungen auf die Wirtschaft, auf andere Gesetze und auf die Bevölkerung überschaubar abgebildet werden.
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Die ParlamentPlattform wird so gestaltet, dass sie eine möglichst praktikable Nutzung und eine einfache Auffindung der für die Einzelperson interessanten Themen ermöglicht indem bspw. ein Antrag betreffend dem Geschwindikeitslimit auf Autobahnen in bspw. der Kategorie, Geschwindigkeitsbegrenzungen unter dem Kategoriebaum Infrastruktur/Verkehr/Straßen/ zu finden wäre und indem Such- und Filterfunktionen angeboten werden.
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Die Frontseite der ParlamentPlattform wird in 3 Bereiche aufgeteilt. a) Favoritenbereich in welchem die indiviuell favorisierbaren aktuell zur Abstimmung stehenden Themen angezeigt werden. b) Bereich für wichtige Abstimmungen die alle angehen aber wenig Interesse in der Bevölkerung auslösen bzw. falls das Risiko besteht, dass Gesetze durch Werbung oder unlautere Zusammenschlösse verdorben werden könnten. c) Regionaler Bereich für Abstimmungen auf Gemeinden-, Bezirks- oder Landesebene. Falls es DDÖ Gemeindebeamten Bezirks- oder Landesbeamten gibt sind diese verpflichtet den Willen der Mitglieder auf regionaler Ebene umzusetzen.
3. Integrations- und Berichtswesenrat
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Übermittlung der Evaluierungsergebnisse an den Plattform-Koordinationsrat.
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Sicherstellung, dass die Ergebnisse der Evaluierungen in die weitere Verbesserung und Entwicklung der Plattform einfließen.
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Durchführung jährlicher Evaluierungen.
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Erstellung detaillierter und übersichtlicher Berichte.
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Legt alle Entscheidungen und Prozesse transparent dar und veröffentlicht regelmäßige Berichte über den Fortschritt der Parteiarbeit. Diese Berichte sind für alle Mitglieder der Partei auf der ParlamentPlattform zugänglich. Er wird dabei von den anderen Parteiräten unterstützt.
- Koordination und Betreuung der Schnittstellen zwischen StaatsSimulation und ParlamentPlattform.
4. Integritätsrat
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Erstellung von Berichten über die Sicherheit der ParlamentPlattform sowie der StaatsSimulation.
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Erstellung und Einsetzung von Richtlinien und Funktionen die die Integrität der ParlamentPlattform und der StaatsSimulation gewährleisten.
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Erstellung und Veröffentlichung von Berichten über die softwaretechnische und allgemeinen Integrität der ParlamentPlattform sowie der StaatsSimulation.
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Erarbeitung, Einführung und Optimierung von Methoden und Maßnahmen um Integrität zu gewährleisten. Dazu zählen Vorgänge wie im folgenden beschrieben.
„Überwachung der Tätigkeit des Expertenrates und Sicherstellung der anonymität und Verschwiegenheit der durch Zufall ausgewählten Experten, die Aufgaben für die Regierung ausführen. Zum Schutz vor Korruption werden bsw. mehrere Experten beauftragt wobei diese gegenseitig die Vorschläge begutachten und bewerten.“
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Der Integritätsrat ist das Aufsichtsorgan der Partei.
5. Supportrat
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Aufbau und betrieb von Unterstützungsabteilungen auf Landes-, Bezirks-, und Gemeindeebene um Hilfestellung per Chat, E-Mail oder Hotline zu leisten.
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Erarbeitung und übermittlung an den Koordinationsrat von nützlichen Verbesserungsvorschlägen für die ParlamentPlattform die sich aufgrund der Erfahrungen als Supportrat ergeben.
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Der Supportrat ist auch verantwortlich für die Erstellung von Schulungs- und Informationsmaterialien, um den Mitgliedern der Partei und der Öffentlichkeit den unmittelbaren Gebrauch der Plattform zu ermöglichen.
6. Expertenrat
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Für die Unterstützung von externen Experten zum Beispiel beim verfassen von Gesetzen, Einkauf von Rescourcen, Beratung bei Bauvorhaben usw. wird eine Liste erstellt auf welcher alle Wahlberechtigten die im Vorhinein festgelegte Anforderungen erfüllen aufscheinen. Aus dieser Liste werden anonym und per Zufallsgenerator Experten ausgewählt
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Erstellung und Implementierung von Richtlinien und Funktionen die die Integrität der ParlamentPlattform und der StaatsSimulation gewährleisten.
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Erstellung und Veröffentlichung von Berichten über die softwaretechnische und allgemeinen Integrität der ParlamentPlattform sowie der StaatsSimulation.
§ 5 Mandaterteilung
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Etwaig zu vergebende Mandate werden auf der ParlamentPlattform ausgeschrieben wobei sich alle Mitglieder zur Wahl aufstellen lassen können.
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Die Wahl wird auf der ParlamentPlattform durchgeführt.
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Alle gewählten Mandatsträger sind verpflichtet, regelmäßig Rechenschaft über ihre Arbeit und die Umsetzung der auf der Plattform beschlossenen Maßnahmen abzulegen. Diese Berichte sind öffentlich auf der Plattform zugänglich.
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Bei einem Ausfall der ParlamentPlattform übernehmen die gewählten Mandatsträger eigenständig die Verantwortung, den Willen der Bevölkerung so gut wie möglich umzusetzen. Sie müssen ihre Entscheidungen ebenfalls transparent und dokumentiert veröffentlichen. Dies gilt solange, bis die Plattform wieder funktionsfähig ist.
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Mandatsträger verpflichten sich die Bevölkerung über die Entwicklungen auf Resorteebene zu unterrichten und nutzen dazu social media Kanäle und Zeitungen.
§ 6 Transparenz, Ethik & Datenschutz
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Wir bekennen uns zu Transparenz und Informationsfreiheit.
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Der Code der ParlamentPlattform und der StaatsSimulation sind Open Source und öffentlich einsehbar.
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Alle Mitglieder und Funktionäre der DDÖ verpflichten sich zur Einhaltung eines Ethik-Kodex, der Ehrlichkeit, Transparenz, Gleichberechtigung und den respektvollen Umgang miteinander betont.
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Es wird sichergestellt, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO eingehalten werden indem ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird der von dem technischen Entwicklungsrat bei seiner Aufgabe unterstützt wird.
Der Datenschutzbeauftragte veröffentlicht jährlich einen Bericht über den Datenschutzstatus der Plattform und gibt Empfehlungen zur Verbesserung ab.
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Persönliche Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Verwaltung der Mitgliedschaft und der Teilnahme an der ParlamentPlattform verwendet. Eine Weitergabe an Dritte ist in anonymisierter Form zur Erstellung von Berichten und Statistiken zulässig und ansonsten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds zulässig.
§ 7 Übergangsbestimmungen
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Bis zur Erreichung des Wahlziels von 66,7 Prozent der Stimmen haben die Mandatsträger der DDÖ die Aufgabe, den Willen der Mitglieder auf Bundes-, Länder-, Bezirks und Gemeindenebene umzusetzen. Die Entscheidungen wie sich Mandatsträger verhalten, werden auf der ParlamentPlattform von den Mitgliedern getroffen und dem Madatsträger übermittelt. Falls der Mandatsträger sich nicht an die Entscheidungen der Mitglieder hält wird er mit sofortiger Wirkung von seinem Amt enthoben und bis zur Wahl eines neuen Mandatsträgers übernimmt ein vom Koordinationsrat bestimmtes Mitglied die Aufgaben des Mandatsträgers.
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Ab Erreichung des Wahlziels von 66,7 Prozent der Stimmen wird die Direkte Digitale Demokratie mit Hilfe der ParlamentPlattform eingeführt und das Parlament besteht ab diesem Zeitpunkt aus allen Wahlberechtigten.
- Die gewählten Mandatsträger sind ab diesem Zeitpunkt Ansprechpartner und pflegen weiterhin die Kanäle zur Aufklärung der Bevölkerung aktuellen und auf Resortebene stattfindenden Prozesse auf der Parlamentsplattform.
- Zur Durchführung der in dieser Satzung genannten Wahlen, können Schrifliche, persönliche oder digitale genützt werden bis diese Funktion auf der ParlamentPlattform zuverlässig funktioniert und zugänglich ist.
§ 8 Finanzierung der Partei
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Die Partei finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuwendungen, Vermächtnisse und sonstige Einnahmen.
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Spenden dürfen ausschließlich zur Förderung der Parteizwecke verwendet werden und müssen in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen transparent veröffentlicht werden.
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Über alle Einnahmen und Ausgaben wird ein jährlicher Rechenschaftsbericht erstellt, der auf der ParlamentPlattform einsehbar ist.
§ 9 Auflösung der Partei
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Die Auflösung der Partei kann nur durch eine Abstimmung auf der ParlamentPlattform beschlossen werden. Es ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
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Im Falle der Auflösung wird das verbleibende Parteivermögen nach Abzug aller Verbindlichkeiten für gemeinnützige Zwecke verwendet, die im Sinne der Förderung der direkten Demokratie arbeiten.
- Die Liquidation der Partei wird vom Koordinationsrat in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfung durchgeführt.
§ 10 Konfliktlösung
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Bei innerparteilichen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder Organen der Partei wird eine Abstimmung auf der ParlamentPlattform vollzogen.
- Entscheidungen auf der ParlamentPlattform sind verbindlich, soweit sie nicht gegen die Satzung oder geltendes Recht verstoßen.
§ 11 Internationale Zusammenarbeit
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Die Partei strebt die Zusammenarbeit mit anderen politischen Organisationen und Parteien im In- und Ausland an, die ähnliche Ziele der direkten Demokratie verfolgen.
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Internationale Kooperationen sollen die Ziele der Partei auf globaler Ebene fördern, insbesondere im Hinblick auf digitale Demokratie und Bürgerbeteiligung.
- Die Zusammenarbeit kann den Austausch von Wissen, Ressourcen und Best Practices beinhalten, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Unabhängigkeit der DDÖ gewahrt bleibt.
§ 12 Förderung von Minderheiten-teilhabe
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Schaffung von Möglichkeiten der Teilhabe für Menschen, die keine Bereitschaft oder Fähigkeit an der Onlineabstimmung teilzunehmen haben.
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Die Partei verpflichtet sich, aktiv Maßnahmen zur Förderung der politischen Teilhabe von gesellschaftlichen Minderheiten zu ergreifen.
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Die Plattform wird so gestaltet, dass Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit gewährleistet sind um die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
- Instrumente zur Förderung von Minderheiten-teilhabe werden erarbeitet, eingeführt um sie in der Staatssimulation zu testen und entsprechend der Ergebnisse optimiert. Speziell im Hinblick auf Gesetze die nur wenige Menschen betreffen spielen diese Maßnahmen eine wichtige Rolle. Als Instrument könnte es in manchen Fällen sinnvoll sein eine Gewichtung der Stimmen einzusetzen oder bspw. bei einer Regelung die nur Menschen mit einem bestimmten Status betrifft andere von der Abstimmung ausschließen, ähnlich wie wenn eine Gemeinde über Gemeindethemen abstimmt bei welcher ebenfalls nur die Gemeindemitglieder abstimmen können. Ein weiteres Instrument könnte die Herabsetzung der Untergrenzen an Zustimmung für, bestimmten Kriterien entsprechenden Anträgen und Abstimmungen sein. Diese könnte in manchen Fällen an die Beteiligungszahlen geknüpft sein. Diese und ähnliche Ideen sollten fortlaufend getestet und auf ihre Umsetzbarkeit und Wirksamkeit geprüft werden.
§ 13 Gliederung der DDÖ
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Die Direkte Demokratie Österreich (DDÖ) gliedert sich in Ortsorganisationen bzw. Sektionen, in Regional-/Bezirks und Landesorganisationen und in die Bundesorganisation.
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Die Gliederung der DDÖ erfolgt nach den Kriterien der politischen territorialen Gliederung und wird schritt für schritt erfolgen um die dazu nötigen Regelungen im laufe dieses Prozesses zu erarbeiten und in die Satzung aufzunehmen.
Diese Satzung tritt mit 29.10.2024 in Kraft.
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