Kein Profit durch Krankheit und Krieg
Als Gesellschaft Gewinne durch Krieg und Krankheit zu akzeptieren, kommt deren Förderung gleich. Es ist inakzeptabel, dass Unternehmen aus der Pharma- und Waffenindustrie immense Profite aus menschlichem Leid ziehen. Diese Gewinne sollten zu 100% sozialisiert werden. Kein Menschen darf ein finanzielles Interesse an der Fortführung und Schaffung von Krieg und Krankheit haben.
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass ausreichend Mittel für Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen und ein Wettbewerb aufrecht bleibt, um Fortschritte in der Medizin und Sicherheit zu gewährleisten. Allerdings darf dies nur unter strikter Transparenz geschehen, damit die Öffentlichkeit eine Kontrollfunktion zur Verwendung dieser Mittel ausüben kann.
Gesetzesvorschlag v1.0:
§ X – Verbot von Gewinnen aus Krieg und Krankheit
(1) Es ist unzulässig, Profite zu erzielen, die direkt oder indirekt aus militärischen Konflikten, kriegerischen Handlungen oder der Herstellung und dem Verkauf von Waffen resultieren. Sämtliche Gewinne, die durch solche Handlungen erzielt werden, sind vollständig in einen staatlich verwalteten Fonds einzuzahlen.
(2) Es ist unzulässig, Profite zu erzielen, die direkt oder indirekt aus der Behandlung von Krankheiten, dem Verkauf von Medikamenten oder medizinischen Produkten resultieren. Sämtliche Gewinne, die durch solche Handlungen erzielt werden, sind vollständig in einen staatlich verwalteten Fonds für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Bekämpfung von Krankheiten einzuzahlen.
(3) Unternehmen, die durch Einzahlungen zum Fonds beitragen, können einen Anteil ihrer Einzahlungen als Forschungsgelder beantragen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Unternehmen, die Verantwortung übernehmen und Gewinne in das Gemeinwohl einbringen, entsprechend gefördert werden.
(4) Das Akzeptieren von Gewinnen aus kriegerischen Auseinandersetzungen oder Krankheiten gilt als Förderung dieser Zustände. Jede Form der Förderung oder Duldung solcher Gewinne wird strafrechtlich verfolgt.
(5) Der Staat gewährleistet Transparenz und Aufsicht über alle Finanzflüsse im Bereich der Pharma- und Rüstungsindustrie, um sicherzustellen, dass keine Gewinne auf Kosten des Gemeinwohls erzielt werden.
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